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Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
„Schilfwasser-Leina“ |
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Vorankündigungsbeschluss Nr. 03- 11- VV- 2010 zur Änderung der Verbrauchsgebühr Trinkwasser ab dem 01.01.2011
Vorankündigungsbeschluss vom 23.11.2010
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ beabsichtigt eine Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) ab dem 01.01.2011 zu erlassen. In dieser GS-WBS wird die Verbrauchsgebühr Trinkwasser ab dem 01.01.2011 voraussichtlich von 1,55 €/m³ bis 1,65 €/m³ betragen.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ hat in seiner Sitzung am 23.11.2010 den Beschluss Nr. 03-11-VV-2010 dazu gefasst: Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Friedrichroda, den 25.11.2010
gez. Klöppel Verbandsvorsitzender -Siegel- |
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Vorankündigungsbeschluss Nr.: 08-11-VV-2010 zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ ab dem 01.01.2011
Vorankündigungsbeschluss vom 23.11.2010
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ beabsichtigt die Erhebung einer Benutzungsgebühr für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ ab dem 01.01.2011. Die Benutzungsgebühr wird zum 01.01.2011 in Kraft treten. Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Träger der Straßenbaulast ist. Die Gebührenschuld entsteht jeweils jeden Jahres für das Kalenderjahr. Der Gebührensatz beträgt voraussichtlich ab dem 01.01.2011: - für nichtausreichende Investitionsbeteiligung bei der Herstellung der Straßenentwässerung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 0,50 bis 0,60 €/m²/a - für nichtausreichende Investitionsbeteiligung bei der Herstellung der Straßenentwässerung der Kommunen 0,28 bis 0,36 €/m²/a Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ hat in Ihrer Sitzung am 23.11.2010 den Beschluss Nr. 08-11-VV-2010 dazu gefasst.
Friedrichroda, den 25.11.2010
gez. Klöppel Verbandsvorsitzender -Siegel- |
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Vorankündigungsbeschluss Nr.: 04- 11- VV- 2010 zur Änderung der Verbrauchsgebühr Abwasser ab dem 01.01.2011
Vorankündigungsbeschluss vom 23.11.2010
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ beabsichtigt eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) ab dem 01.01.2011 zu erlassen. In dieser BGS-EWS wird die Verbrauchsgebühr Abwasser für Volleinleiter ab dem 01.01.2011 voraussichtlich 3,10 €/m³ bis 3,32 €/m³ und für Teileinleiter voraussichtlich 1,95 €/m³ bis 2,10 €/m³ betragen. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ hat in seiner Sitzung am 23.11.2010 den Beschluss Nr. 04-11-VV-2010 dazu gefasst: Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Friedrichroda, den 25.11.2010
gez. Klöppel Verbandsvorsitzender -Siegel- |
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